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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Hausordnung

 

Anmerkung: Alle in diesen AGB getroffenen Anreden betreffen alle Geschlechter gleichermaßen.

 

1. Geltung

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge des Vereins MEGAFIT Bärnbach – Verein für Fitness und Sport, Hauptstraße 62a, 8572 Bärnbach (im Folgenden „Fitnessstudiobetreiber“) über die Nutzung des Fitnessstudios MEGAFIT Bärnbach].

1.2. Der Fitnessstudiobetreiber wird diese AGB im Eingangsbereich des Fitnessstudios auszuhängen. Für den Fall, dass der Fitnessstudiobetreiber online Vertragsabschlüsse anbietet, sind diese auch auf der Website www.megafit.co.at

abrufbar.

1.3. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem Fitnessstudiobetreiber abgeschlossenen Fitnessvertrages zur Betretung und Benutzung des Fitnessstudios berechtigt sind. Dies gilt auch für Personen, die keine Mitglieder sind und buchbare Leistungen (z.B.: Squash, Salzgrotte, Kinderbetreuung, etc.) konsumieren.

1.4. Der Fitnessstudiobetreiber ist berechtigt, Details über Verhaltensregeln im Studio, Hygienemaßnahmen und den Betrieb der zur Verfügung gestellten Einrichtungen in einer Hausordnung bekannt zu geben.

 

2. Vertragsschluss

2.1. Der Vertrag zwischen dem Fitnessstudiobetreiber und dem Mitglied kommt durch Unterfertigung des Fitnessvertrages im Fitnessstudio oder durch Abschluss des Fitnessvertrages über die Website des Fitnessstudiobetreibers („Online-Verträge“) zustande. Für Online-Verträge mit Verbrauchern gelten die Sonderbestimmungen nach Punkt 9. dieser AGB. Einzelvertragliche Regelungen im Fitnessvertrag gehen diesen AGB vor.

2.2. Bei Vertragsabschluss ist dem Mitglied eine Kopie des Fitnessvertrages per email zu übermitteln.

2.3. Verträge mit Minderjährigen unter 14 Jahren können nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden.

 

3. Leistungsgegenstand und Leistungsumfang

3.1. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem Fitnessvertrag sowie den angebotenen und gewählten Zusatzleistungen bzw. -paketen (z.B. Getränkepass, Solarium, Sauna, Personal-Coaching).

3.2. Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.

 

4. Nutzung des Fitnessstudios

4.1. Zutrittsgewährung

4.1.1. Jedes Mitglied ist zur Betretung und Nutzung des Fitnessstudios und deren Einrichtungen während der   Öffnungszeiten und nach Maßgabe des Fitnessvertrages berechtigt.

4.1.2. Jedes Mitglied erhält bei Vertragsschluss einen personalisierten QR-Code. Dieser personalisierte QR-Code ist nicht übertragbar. Jede unbefugte Weitergabe des QR-Codes ist untersagt. Jedes Mitglied ist verpflichtet, den QR-Code mit einem Personalausweis den Erfüllungsgehilfen des Fitnessstudio – Betreibers bei Aufforderung auszuhändigen.

4.1.3. Der Zutritt zum Fitnessstudio ist ausschließlich mit aufrechter Mitgliedschaft und nach Vorweisen des QR-Codes

möglich. Begleitpersonen, wie Bodyguards oder Betreuer ist der Zutritt zum Fitnessstudio bis auf Widerruf gestattet.

4.1.4. Eine Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.

4.1.5. Alkoholisierten Mitgliedern sowie Mitgliedern, die unter erkennbaren Einfluss von sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden.

4.1.6. Die Mitnahme von Waffen, Einnahme von alkoholischen Getränken, illegalen Sucht- und Betäubungsmitteln sowie nicht zugelassener leistungssteigernder Mittel in den Räumlichkeiten ist untersagt.

4.1.7. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Trainer, Betreuungs- und Aufsichtspersonen nicht während der gesamten Öffnungszeit im Fitnessstudio anwesend sind. Eine Einweisung in die Bedienung von Geräten oder Hilfestellung in dieser Zeit ist daher nicht möglich.

 

4.2. Hygienevorschriften / Verhalten / Sicherheitsvorschriften

4.2.1. Aus hygienischen Gründen ist die Betretung und Nutzung der Trainingsgeräte und Trainingsbereiche nur mit Sportkleidung und sauberen Sportschuhen gestattet. Das Mitglied hat weiters ein Handtuch mitzuführen, welches auf den Einrichtungen oder Matten unterzulegen ist, um Schweiß von diesen hintan zu halten. Die Mitnahme oder der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist untersagt. Die Geräte sind nach der Benutzung sauber zu hinterlassen und ggf. zu desinfizieren.

4.2.2. Sämtliche Bereiche des Fitnessstudios sind sauber zu halten. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

4.2.3. Die beweglichen Geräte wie Hanteln, Scheiben und dergleichen müssen nach Gebrauch n den jeweiligen Aufbewahrungsort zurückgebracht werden.

4.2.4. In den Trainingspausen sind die Geräte anderen Trainierenden zu überlassen.

4.2.5 Das Rauchen ist im gesamten MEGAFIT nicht erlaubt.

4.2.6 Das Rasieren jeglicher Körperstellen ist untersagt. Die Umkleideräume sollten nach dem Duschen nur abgetrocknet betreten werden.

 

 

4.2.7. Sämtliche Geräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines Trainingsgerätes über die Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften zu informieren und diese bei Verwendung der Geräte zu beachten. Bei diesbezüglichen Unklarheiten, insbesondere vor der ersten Bedienung eines Gerätes ist eine Einweisung vom Fitnessstudiobetreiber oder dessen Mitarbeiter einzuholen.

4.2.8. Sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte und Trainingsbereiche sind pfleglich und schonend zu behandeln.

4.2.9. Mitgebrachte Sachen sind ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Ablagekästen zu verstauen und dürfen nicht im Fitnessstudio zurückgelassen werden.

4.2.10. Das Mitglied bestätigt mit seiner Unterschrift die Hausordnung und Hygienevorschriften erhalten zu haben, und verpflichtet sich diese einzuhalten. Weiters ist die Hausordnung mehrfach im Studio an gut sichtbaren Orten angebracht.

 

4.3. Außenbereich / Gastrobereich

4.3.1

4.4. Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen

4.4.1. Jedes Mitglied hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von anderen Mitgliedern zu unterlassen.

4.4.2. Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen anderer Mitglieder ist nur nach deren vorheriger Einwilligung zulässig.

4.4.3. Im Falle von Verletzungen anderer Mitglieder ist jedes Mitglied angehalten, zumutbare Hilfeleistungsmaßnahmen zu setzen und Erste Hilfe zu leisten.

 

4.5. Sonstiges

4.5.1. Soweit es zur Einhaltung der in diesen AGB festgelegten Vorschriften erforderlich ist, um Gefahren vorzubeugen, Schäden zu vermeiden und abzuwehren sowie um Belästigungen und Beeinträchtigungen der Gesundheit anderer Mitglieder hintanzuhalten können der Fitnessstudiobetreiber und seine Mitarbeiter Verhaltensanweisung erteilen. Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten. Mitglieder, die diesen Verhaltensanweisungen nicht Folge leisten, können für eine angemessene Dauer des Fitnessstudios verwiesen werden.

4.5.2. Das Anbieten sowie die Abhaltung jeglicher selbstständiger Gewerbeausübung im Fitnessstudio, wie etwa entgeltlicher Coachings, Kurse oder sonstiger kostenpflichtiger Trainingseinheiten bedarf einer voriger individueller Vereinbarung mit dem Fitnessstudiobetreiber.

4.5.3. Der Fitnessstudiobetreiber ist nicht verpflichtet, die psychische und physische Eignung eines Mitglieds zu überprüfen. Die gewählte Art, der Umfang und die Intensität des Trainings liegen in der Eigenverantwortung jedes einzelnen Mitglieds. Es wird dringend empfohlen, das Training stets nach den individuellen körperlichen Fähigkeiten auszurichten und bei Auftreten von Beschwerden die Übungen abzubrechen und gegebenenfalls einen Arzt aufzusuchen.

4.5.4. Der Fitnessstudiobetreiber kann fallweise, unverbindlich und ohne hiezu verpflichtet zu sein, ein Beratungsgespräch mit Trainingsempfehlung durchführen. Allfällige Empfehlungen des Fitnessstudiobetreibers und seiner Mitarbeiter spiegeln die subjektive Einschätzung des Coaches wider; die Auswahl des entsprechenden Trainingsprogramms obliegt stets allein dem Mitglied und liegt in dessen eigenen Verantwortungsbereich. Ein Beratungsgespräch kann eine ärztliche oder therapeutische Beratung keinesfalls ersetzen. Auf die Abhaltung eines Beratungsgesprächs besteht kein Rechtsanspruch.

 

5. Öffnungszeiten

5.1. Die Öffnungszeiten werden am schwarzen Brett in Eingangsnähe und am Eingang direkt verlautbart.

 

6. Entgelt

6.1. Das vertraglich vereinbarte Entgelt (Mitgliedsbeitrag) ist jeweils am 5. eines Monats im Vorhinein zur Zahlung fällig. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn Sie am Fälligkeitstag veranlasst worden ist. Aus organisatorischen Gründen werden nur SEPA – Lastschriftverfahren akzeptiert.

6.2. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Fitnessstudiobetreiber berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe in Rechnung zu stellen. Bei Zahlungsrückständen können darüber hinaus Betreibungskosten in der Höhe von bis zu 50,00EUR geltend gemacht werden, sofern die Kosten zur Einbringung der Rückstände notwendig sowie zweckentsprechend sind und in einem angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehen.

6.3. Der Mitgliedsbeitrag ist wertgesichert. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex in der jeweils gültigen Fassung oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße gilt die für den Monat des Vertragsschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 2 % bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Der sich neu ergebende Mitgliedsbetrag ist kaufmännisch auf volle 10 Cent zu runden.

6.4. Im Falle der gänzlichen oder auch nur teilweisen Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung haftet das Mitglied gegenüber dem Fitnessstudiobetreiber für die ihr dadurch entstandenen Inkasso-, Rechtsanwalts-, und Gerichtskosten.

 

7. Vertragsdauer und (vorzeitige) Beendigung des Vertrages

7.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde verzichten die Vertragsparteien für die Dauer von einem Monat ab Vertragsabschluss auf eine ordentliche Kündigung dieses Vertrages. Der Vertrag kann von beiden Seiten erstmals nach Ende des Kündigungsverzichts jeweils zum Ende eines jeden Vertragsmonats gekündigt werden. Die Kündigung ist rechtzeitig, wenn sie dem Vertragspartner spätestens 14 Tage vor Vertragsende zugegangen ist.

7.2. Der Fitnessstudiobetreiber kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und ohne an Kündigungsfristen und -termine gebunden zu sein – kündigen, wenn:

7.2.1. das Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages in Verzug ist und der ausständige Mitgliedsbeitrag trotz einer Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen nicht vollständig entrichtet wird;

7.2.2. das Mitglied wiederholt und trotz erfolgter Abmahnung gegen die Vorschriften zur Nutzung des Fitnessstudios (Punkt 4. dieser AGB) verstößt. Eine Abmahnung ist nicht erforderlich, wenn ein Mitglied infolge der Verletzung dieser AGB schuldhaft die Gesundheit einer anderen Person gefährdet oder eine andere Person verletzt hat;

7.2.3. das Mitglied im Fitnessstudio gerichtlich strafbare Handlungen setzt.

7.3. Das Mitglied kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit – vorübergehend aussetzen, wenn:

 

7.3.1. das Mitglied aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles länger als 30 Tage am Training gehindert wird; oder

7.3.2. das Mitglied nach Abschluss des Fitnessvertrages von ihrer Schwangerschaft erfährt.

7.4. Für die Dauer der Aussetzung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit. Die Leistungen des Fitnessvertrages können vom Mitglied während der Dauer der Aussetzung nicht in Anspruch genommen werden. Nimmt das Mitglied trotz Aussetzung des Vertrages Leistungen des Fitnessstudios in Anspruch, kommt es zu keiner Befreiung von der Zahlungspflicht.

7.5. Die durch den Kündigungsverzicht bewirkte Mindestvertragslaufzeit sowie Kündigungstermine und -fristen verlängern sich um die Dauer der Aussetzung. Das Ende der Verhinderung ist dem Fitnessstudiobetreiber anzuzeigen. Im Falle der Schwangerschaft endet die Verhinderung 8 Wochen nach dem Ende der Schwangerschaft. Die Verhinderung ist durch ein fachärztliches Attest zu bescheinigen. Im Falle der Schwangerschaft ist zur Bescheinigung die Vorlage des Mutter-Kind-Passes erforderlich. Der Nachweis ist umgehend nach Bekanntwerden des Hinderungsgrundes anzuzeigen.

7.6. Dauert die Verhinderung aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls länger als 90 Tage an, kann das Mitglied den Vertrag kündigen, ohne an den Kündigungsverzicht, die Kündigungsfristen und Termine gebunden zu sein.

7.7. Das Recht beider Vertragsparteien, den Fitnessvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wird durch diese besonderen Kündigungsmöglichkeiten weder ausgeschlossen noch beschränkt.

 

8. Betriebsunterbrechungen

8.1. Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur des Fitnessstudios sind gänzliche Betriebsunterbrechungen bis zum Ausmaß von 14 durchgängigen Kalendertagen, höchstens aber von 21 Kalendertagen pro Jahr möglich. Diese Betriebsunterbrechungen sind mindestens 7 Tage vorab per Aushang im Fitnessstudio bekanntzumachen. Ungeachtet dessen, hat der Fitnessstudiobetreiber Betriebsunterbrechungen auf ein geringstmögliches Ausmaß zu beschränken.

8.2. Für länger dauernde Betriebsunterbrechung wird die Mitgliedschaft um das Ausmaß der Betriebsunterbrechung verlängert. Nach Wahl des Mitglieds kann auch der anteilige Mitgliedsbeitrag rückerstattet bzw. gutgeschrieben werden.

 

9. Sonderbestimmungen für Online-Verträge mit Verbraucher

9.1. Der Fitnessvertrag kann auch über die Website des Fitnessstudiobetreibers abgeschlossen werden. Mit Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ wird ein verbindliches Angebot zum Abschluss des gewählten Fitnessvertrages abgeben. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots per E-Mail zustande. Eine automatisch generierte E-Mail, mit dem lediglich der Erhalt des Angebots bestätigt wird, gilt nicht als Annahme des Angebots.

9.2. Verbraucher können Online-Verträge binnen vierzehn Tagen ab Vertragsschluss ohne Angaben von Gründen widerrufen. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher den Fitnessstudiobetreiber MEGAFIT Bärnbach – Verein für Fitness und Sport, Hauptstraße 62a, 8580 Bärnbach, email: megafit.co.at mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden.

9.3. Wenn ein Verbraucher den Vertrag widerruft, wird der Fitnessstudiobetreiber sämtliche Zahlungen, die vom Verbraucher geleistet wurden, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung des Widerrufs beim Fitnessstudiobetreiber eingegangen ist, zurückzahlen. Für diese Rückzahlung verwendet der Fitnessstudiobetreiber dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

10. Haftungsausschluss

10.1. Die Haftung des Betreibers sowie seiner ihm zurechenbaren Erfüllungsgehilfen ist auf vorsätzliches Verhalten beschränkt. Für Unfälle, die ohne Mitwirkung eines Gerätes des Studios bzw. eines Mitarbeiters erfolgen, ist das Mitglied selbst verantwortlich und es besteht keine Haftung des Betreibers. Bei Unfällen, für die eine Haftung vom Fitnessstudiobetreiber anerkannt oder gerichtlich festgestellt wird, ist die Haftung der Höhe nach mit der Versicherungssumme der vom Fitnessstudiobetreiber abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt. Für Beschädigung oder den Diebstahl von eingebrachten Gegenständen wird nicht gehaftet. Eltern haften für ihre Kinder.

10.2. Die Benutzung aller Räumlichkeiten und aller Geräte erfolgt auf eigene Gefahr.

10.3 Eine Haftung des Vereins gegenüber Mitgliedern, Mietern, Mitspielern und Besucher der Anlagen bei Unfällen, Verlusten, Personen- Sach- und Vermögensschäden jeder Art, innerhalb und außerhalb der Anlagen auf Zufahrten und Parkplätzen, gleich aus welchem Grunde, ist in jedem Falle ausgeschlossen

10.4. Es besteht keine Aufsichtspflicht in allen Räumlichkeiten des Studios. Daher wird auch die ständige Anwesenheit des Fitnessstudiobetreibers oder dessen Erfüllungsgehilfen vom Mitglied ausdrücklich nicht erwartet.

10.5. Die Mitglieder nehmen zur Kenntnis, dass ohne eine Einschulung auf den Geräten keine Übungen durchgeführt werden dürfen oder sie geben dem Fitnessstudiobetreiber oder dessen Erfüllungsgehilfen bekannt, dass sie im Umgang mit den Geräten bereits geschult sind.

10.6 Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Nutzers haftet dieser für den entstandenen Schaden in vollem Umfang. Insbesondere sind die Erwachsenen der Kinder sowie der in Obhut gegebenen Kinder für die Einhaltung der Hausordnung verantwortlich. Ein evtl. entstandender Schaden ist jeweils von den Erziehungsberechtigten bzw. von der beaufsichtigtenden Person zu tragen.

 

 

11. Datenschutz

11.1 Der Fitnessstudiobetreiber erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds selbst oder durch vertraglich weisungsgebundene Dienstleister. Der Fitnessstudiobetreiber erfasst und verarbeitet die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten und gibt diese im Rahmen der Mitgliederverwaltung an deren weiter. Dieser Dienstleister hat Zugang zu persönlichen Informationen, die zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt werden. Des Weiteren ist der Dienstleister dazu verpflichtet, die gewonnenen Informationen ausschließlich gemäß der vereinbarten Datenschutzerklärung sowie den gültigen Datenschutzgesetzen zu behandeln. Die Räumlichkeiten der MEGAFIT Bärnbach werden aus Sicherheitsgründen teilweise gemäß den Bestimmungen des österreichischen Datenschutzgesetzes videoüberwacht. Die Videoüberwachung ist gekennzeichnet. Das Mitglied erklärt sein Einverständnis zur Speicherung, Verwendung und Weitergabe der personenbezogenen Daten an die vom Fitnessstudiobetreiber beauftragten Dienstleister

Das Mitglied stimmt zu, dass es vom Fitnessstudiobetreiber zu Werbezwecken, mittels Telefon, SMS Social Medias, der hausinternen App und Mail kontaktiert wird. Der Fitnessstudiobetreiber ist berechtigt diese Mitgliedschaft jederzeit an eine Nachfolgegesellschaft der MEGAFIT Bärnbach – Verein für Fitness und Sport weiter zu geben.

 

12. Sonderbestimmungen Salzgrotte Bärnbach und Squash Megafit

12.1 Durch Annahme oder Ausführung des Auftrages werden die nachstehend angegebenen Bedingungen als verbindlich anerkannt. Entgegenstehende mündliche oder schriftliche Vereinbarungen/ Bedingungen des Auftragnehmers finden keine Anwendung.

12.2 Verbindliche Aufträge für die „Salzgrotte Bärnbach“ und/oder der „Squash Bärnbach“, zusammengezogen im Verein „MEGAFIT Bärnbach – Verein für Fitness und Sport“ und im Punkt 12 als MEGAFIT abgekürzt, löst ausschließlich das vom Inhaber beauftragte Personal aus. Die vom Mieter bestellte und erworbene Leistung ist ein bindender Auftrag. Aufträge können schriftlich, mündlich, elektronisch sowie telefonisch erteilt werden. 

12.3 Die Rechtsbeziehung zwischen MEGAFIT und dem Mieter sind privatrechtlicher Natur, soweit nicht anderweitige gesetzliche Regelungen bestehen. Die AGB für vereinbarte Leistungen werden wirksam, wenn der Nutzer eine Leistung bucht. Die Regelungen dieser Bestimmungen über Rechte und Pflichten gelten auch für den gesetzlichen Vertreter des Nutzers und für denjenigen, der zugunsten des Nutzers den Vertrag mit der schließt.

12.4 Das Leistungsangebot und das damit verbundene Vertragsangebot von MEGAFIT erstreckt sich auf diejenigen Leistungen, für die der Verein nach seiner Zielsetzung personell und sachlich ausgestattet ist und die im Einzelnen in der Ausschreibung nach Art, Umfang, Zeit und allgemein gültigen Qualitätsstandards aufgeführt sind.

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ist in den Prospekten von MEGAFIT sowie der Internetseite beschrieben und gilt, soweit sie Vertragsgrundlage geworden sind, als verbindlich. Nebenabsprachen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung seitens MEGAFIT.

12.5 Grundsätzlich besteht nach rechtmäßiger Kaufpreiszahlung kein Recht auf Rückerstattung resp. Auszahlung des Kaufpreises. Stattdessen gibt es folgende Optionen:

(a) Es kann die Dienstleistung zu einem anderen Zeitpunkt (innerhalb einer angemessenen Frist) genutzt werden. (b) Es kann der Wert in Form einer Gutschrift (Gutschein) verrechnet werden. 

(c) Bei Stornierungen – nach Leistungs-/Vertragsbeginn – werden 50% des Kaufpreises als Storno-, Ausfall- & Bearbeitungsgebühren berechnet.

13.5 Die Platzmiete berechnet sich pro Einheit (60 Minuten). Maßgebend für Spielanfang und Ende ist die Studiouhr. Nach der ersten gebuchten Stunde ist auch die Fortsetzung der Buchung im Halbstundenrhythmus möglich (wenn der Platz frei ist). Der Preis für jede halbe Stunde beträgt den hälftigen Anteil der vollen Stunde.

13.6 Jede Buchung stellt den Abschluss eines Benutzungsvertrages dar, dem diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde liegen.

13.7 Der Vermieter behält sich aus internen Gründen das Recht vor die zugeteilte Platznummer während der Spielzeit zu ändern bzw. zugeteilte Plätze gegen Gutschrift der anteiligen Platzmiete für besondere Zwecke (z. B. Turnierserien, Reparaturen etc.) in Anspruch zu nehmen solange der Bucher mindestens 48 Stunden vorher über die Inanspruchnahme informiert wird. Für vom Abonnenten zu vertretende Ausfallstunden wird keine Rückvergütung gewährt.

13.8 Einzelstunden können nur online gebucht werden, hingegen sind Abonnements ausschließlich über das Büro zu buchen.

Abonnements – Buchungen werden nur durch Abschluss eines Vertrages entgegengenommen. Sie sind rechtsverbindlich und gelten für den abgeschlossenen Zeitraum. Bei Abonnements ist der gesamte Rechnungsbetrag 10 Tage nach Erhalt der Rechnung auf unser Konto anzuweisen. Bei Online-Buchungen von Einzelstunden erfolgt die Bezahlung über Bankeinzug, so dass die Bezahlung vor Spielbeginn sichergestellt.

13.9 In den Squash-Boxen dürfen ausschließlich saubere Hallenschuhe mit glatter, heller Laufsohle benutzt werden, die keine Farbmarkierungen hinterlassen. Hallenschuhe dürfen grundsätzlich erst in den Umkleideräumen oder an dafür vorgesehenen Plätzen angezogen werden.

13.10 Zum Umkleiden sind die hierfür vorgesehenen Umkleideräume in denen auch die Garderobe aufbewahrt wird, zu benutzen. Für Garderobe etc. wird keine Haftung übernommen.

13.11 Alle Einrichtungen sind funktionsgerecht und schonend zu behandeln. Für Schäden, die durch unsachgerechte Nutzung oder Fahrlässigkeit auftreten, haftet der Mieter oder seine Gäste in vollem Umfang.

13.12 Die Mieter sind verpflichtet Mitspieler und Besucher auf die strikte Einhaltung der AGB / Hausordnung hinzuweisen.

13.13 Die Verletzung der AGB / Hausordnung hat den Ausschluss von der Platzbenutzung ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung der vollen Abonnements- bzw. der Einzelstundenmiete zur Folge und führt zum Hausverbot. Anspruch auf Erstattung bezahlter Miete für noch nicht abgespielte Stunden besteht nicht. Auch gegen Besucher kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatz- und weiteren gesetzlichen Ansprüchen bleibt vorbehalten.

13.14 Gutschriften: Gebuchte Stunden können bis zu 24 Stunden vor Spielbeginn storniert werden Dabei wird der Wert der gebuchten Stunde/Abo.-Stunde dem Konto des Mieters gutgeschrieben. Wird als Ersatzbuchung eine höhere Preisgruppe gewählt, so wird der Wert der jeweils gewählten Einzelstunde dem Kundenkonto belastet.

13.15 Abgeschlossene Abonnements-Verträge können nur schriftlich mit folgenden Gebühren storniert werden:

Bis 18 Wochen vor Beginn        50%

bis 14 Wochen vor Beginn        60%

bis 10 Wochen vor Beginn        70%

4 Wochen vor Beginn                80%

kürzer als 4 Wochen,                90%.

 

12. Schlussbestimmungen

12.1. Das Mitglied hat bei Abschluss des Fitnessvertrages wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante persönliche Daten zu machen. Das Mitglied hat dem Fitnessstudiobetreiber jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung, etc.) unverzüglich bekanntzugeben.

12.2. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt.

12.3. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch. Gerichtsstandort ist das zuständige Gericht in 8570 Voitsberg.

12.4. Gegenüber Mitgliedern, die in Österreich keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder nicht in Österreich beschäftigt sind sowie gegenüber Unternehmern ist jenes Gericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Sitz des Fitnessstudiobetreibers liegt.

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